Wir beraten von der aktuellen Situation betroffene Unternehmer und Gesellschafter zum Umgang mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durch das COVInsAG (Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19 bedingten Insolvenz) und zu geeigneten Maßnahmen zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen sowie zur Haftungsvermeidung. Wir zeigen Ihnen Sanierungsmöglichkeiten, etwa durch Einleitung eines Eigenverwaltungs- oder Insolvenzplanverfahrens, auf.
Unsere Expertise stammt aus der Insolvenzverwaltung. Unsere Spezialkenntnisse in den Bereichen
unterstützen auch Sie bei der Sanierung Ihres Unternehmens.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns unter info@berner-rechtsanwaelte.de auf und schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Wir vereinbaren dann einen telefonischen Erstberatungstermin.